Start

Freitag, 13. Juni 2025
Rieder Stadtpark
Zeit: 18:00-19:00 Uhr 

Startberechtigt

Jeder, der gerne läuft. Für Unfälle übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Ausschreibung

Teamstundenlauf 2024

Anmeldung

Online hier.

Nennungsschluss

Donnerstag 12. Juni 2025
18:00 Uhr

Startnummernausgabe und Nachmeldung

Startnummernausgabe: 15:00 - 17:30 Uhr in der Roseggerschule.
Nachmeldungen vor Ort möglich (+10€)

Nenngeld

Kinderläufe:  € 7.-
Jugend-Teams (Klasse bis 30 Jahre)          € 16.-/Team
alle weiteren Teams                                   € 32.-/Team

4YouCard Besitzer (12-26 Jahre) erhalten beim Teamlauf 2€ Rabatt.

Das Nenngeld muss bis Donnerstag 12. Juni 2025 - 23 Uhr auf dem Veranstaltungskonto eingegangen sein, ansonsten erfolgt keine Startberechtigung.

Reglement

 CHIPZEITNEHMUNG - Jeder Teilnehmer erhält die Einzelrundenzeiten auf der Urkunde aufgelistet.

Rundenlänge ist ca. 1400m.
Gelaufen wird abwechselnd.

Der Läufer mit der niedrigsten Startnummer ist Startläufer und übergibt nach einer Runde an den Teamkollegen/-in. Dieser läuft ebenfalls 1 Runde und übergibt anschließend wieder an den Teamkollegen; usw...
Wird dieses Reglement nicht eingehalten erfolgt die sofortige Disqualifikation des Teams. Gezählt werden die, innerhalb von 1 Stunde, vollständig absolvierten Runden. Bei Rundengleichheit zählt die schnellere "Restzeit" der letzten Runde.

Preise

Für die ersten 3 Teams je Klasse wertvolle Warenpreise, Gutscheine bzw. Pokale. Das tagesschnellste Schüler/innen-Team erhält einen Sonderpreis.

Umkleide / Dusche

Roseggerschule
Peter-Rosegger-Straße 2
4910 Ried im Innkreis

Siegerehrung

ca. 20:00 Uhr bei der Rosegerschule

Ergebnisse und Urkunden sind im Anschluss online abrufbar.
Die Übersicht der individuellen Rundenzeiten je Teilnehmer wird hier geboten.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Mit Empfang
der Startnummern erklärt jeder Teilnehmer bzw. dessen
Erziehungsberechtigter verbindlich, dass gegen seine
Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Eine Haftung des Veranstalters, seiner Vertreter und
Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
jeder Art ist ausgeschlossen.